
Benutzerordnung
Alle Namens- und Funktionsbezeichnungen gelten in gleicher Weise für weibliche und männliche Personen.
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Die nachstehende Benutzerordnung ist intergraler Bestandteil des Mietvertrages und gilt nach dessen Unterzeichnung als verbindlich.
1. Allgemeine Nutzungsbedingungen
Der Verein «Alti Sagi Leissigen» vermietet die Räume der Sagi unter folgenden Voraussetzungen:
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In der Gemeinde Leissigen steuerpflichtige Bewohner, Leissiger Dorfvereine sowie Mitglieder des Vereins «Alti Sagi» haben Vorrang.
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Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Räume der «Alten Sagi» nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person benützen, die auch für die Reservation zuständig ist, benützen.
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Das Mieten der «Alten Sagi» via Drittpersonen ist untersagt.
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Für Feierlichkeiten mit lauter Musik und bis in die frühen Morgenstunden ist die alte Sagi nicht geeignet.
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Die Durchführung kirchlicher Anlässe (Sonntagsgottesdienste, kirchliche Feiern, Hochzeitsgottesdienste, Beerdigungen) darf nicht durch die Benützung der alten Sagi beeinträchtigt bzw. durch Lärm gestört werden.
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Auf die Nachbarschaft ist entsprechend Rücksicht zu nehmen.
2. Mietdauer
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Die Mietdauer gilt von 09.00 Uhr bis 08.30 Uhr am nächsten Tag.
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Folgetage sind möglich. Die Bedingungen regelt der Vorstand «Alti Sagi», Leissigen.
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Schliessungszeit ist in jedem Fall spätestens um 00.30 Uhr.
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Ausserhalb des Gebäudes gilt eine Nachtruhezeit zwischen 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr des Folgetages. Diese ist strikte einzuhalten. Feierlichkeiten im Gebäude sind mit Rücksichtnahme auf die unmittelbare Nachbarschaft bis 24.00 Uhr gestattet.
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Das Nichteinhalten der Nachtruhe kann ein polizeiliches Aufgebot zur Folge haben.
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3. Mietgebühren, Schlüsseldepot
In Mietgebühr inbegriffen sind:
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2 Kehrichtsäcke (35 lt./120lt) – Kosten für Gebührenmarken gehen zu Lasten des Mieters
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Klapptische und Bänke
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Bistro-Tische
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Inventar gemäss Inventarliste (PDF)
¹ Reduzierter Tarif für steuerpflichtige Leissigen-Bewohner, Leissiger Dorfvereine, Mitglieder des Vereins «Alti Sagi»
² Die Sagi muss am selben Tag bis spätestens um 20 Uhr gereinigt abgegeben werden.
4. Umgebung
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Das Areal der alten Sagi (Verbundsteinpflästerung/Kiesplatz) stehen dem Mieter vollumfänglich zur Verfügung. Das Aufstellen von Partyzelten während der Mietdauer ist möglich, jedoch zu vereinbaren.
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Grillieren mit Gas- oder Elektrogrill ist nur auf den Kieszwischenpodesten gestattet. Offenes Feuer (Finnenkerzen, Feuerschale, Holzkohlegrill etc.) in jeglicher Form ist innerhalb von 4m Abstand zum Sagi-Gebäude aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne Bewilligung nicht erlaubt.
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Das Areal ist öffentlich zugänglich. Für eventuelle Fremdnutzung übernimmt der Verein keine Verantwortung.
5. Schlüsselübernahme und -rückgabe
Die Schlüsselübernahme und -rückgabe ist mit der verantwortlichen Person abzusprechen. Das Schlüsseldepot von Fr. 50.– ist bei der Übergabe bar zu bezahlen.
Die Türschlösser der gemieteten Räume müssen während dem Anlass dauernd offen sein!
6. Schadenhaftung
Für Schäden an Gebäude, Mobiliar, Inventar und Umgebung während der Mietdauer haftet der Mieter. Weiter trägt er die volle Verantwortung betreffend Hygiene in der Küche sowie den Toiletten. Feuerpolizeiliche Grundsätze sind zu beachten. Rauchen innerhalb des Sagi-Gebäudes ist strengstens verboten. Bei öffentlichen Anlässen gilt dies ebenfalls in ev. aufgestellten Zelten.
Die Kontaktperson gemäss unterzeichnetem Mietvertrag muss am Anlass anwesend sein. Sie ist für die Einhaltung der Mietbedingungen verantwortlich. Der Verein «Alti Sagi» Leissigen hat lediglich eine Gebäude- bzw. Gebäudehaftpflichtversicherung. Er haftet nicht für vom Mieter verursachte Unfälle. Bei Schlüsselverlust müssen sämtliche Zylinder durch den Benützer unter Kostenfolge ersetzt werden.
7. Sauberkeit, Ordnung
Der Mieter verpflichtet sich, Mobiliar und Inventar sowie die WC-Anlage des Gebäudes in gereinigtem Zustand der verantwortlichen Person des Vereins «Alti Sagi» Leissigen zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, werden Fr. 150.– in Rechnung gestellt. Das Gebäude «Alti Sagi» ist beim Verlassen des Areals abzuschliessen. Der Kehricht ist durch den Benützer zu entsorgen. Das Übernachten auf dem ganzen Areal der alten Sagi ist verboten.
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8. Parkplätze, Güterumschlag
Auf dem Areal der Sagi stehen keine Parkplätze zur Verfügung.
Nur der Güterumschlag ist kurzzeitig gestattet.
9. Verschiedenes
Es ist strengstens verboten, an den Einrichtungen der alten Sagi zu hantieren (Wasserrad, Antriebe und Maschinen).
Eine Demonstration des Sagi-Betriebes ist möglich, muss aber stets von Fachleuten begleitet werden. Eine entsprechende Reservation ist notwendig.
Der Verein «Alti Sagi» Leissigen stellt eine Nespresso-Kaffeekapselmaschine zur Verfügung. Kapseln sind vom Mieter selbst mitzubringen.
Leissigen, 1. März 2023
